Einreise nach Italien

Ob Familienurlaub am Gardasee, Geschäftsreise nach Mailand oder Roadtrip durch die Toskana – wer nach Italien reist, sollte sich vorab mit den geltenden Einreisebestimmungen vertraut machen. Dieser Artikel bietet weitergehende Informationen zu allen relevanten Themen rund um die Einreise in die Italienische Republik – für Urlauber, Berufstätige und alle, die vorbereitet reisen möchten.

Reisepässe und Flugtickets liegen symbolisch auf einer Italien Karte

Welche Reisedokumente brauche ich für die Einreise?

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise eines der folgenden Dokumente:

  • Personalausweis (max. 1 Jahr abgelaufen)
  • Vorläufiger Personalausweis (gültig)
  • Reisepass (max. 1 Jahr abgelaufen)
  • Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr abgelaufen)

Für deutsche Staatsangehörige, deren Reisedokumente seit höchstens einem Jahr abgelaufen sind, ist die Einreise nach Italien grundsätzlich möglich – auf Basis des Europäischen Übereinkommens über den Personenverkehr vom 13. Dezember 1957. Wir empfehlen jedoch, immer mit einem gültigen Ausweis nach Italien zu reisen.

Wichtig: Auch bei Reisen mit der Fähre oder dem Flugzeug sowie beim Hotel-Check-in ist ein gültiges Reisedokument Pflicht.

Was gilt für die Einreise von Kindern?

Kinder benötigen seit dem 26. Juni 2012 ein eigenes Reisedokument – Eintragungen im elterlichen Pass gelten nicht mehr. Noch gültige Kinderausweise dürfen weiter verwendet werden.

Alleinreisende Minderjährige unter 15 Jahren benötigen eine elterliche Reisegenehmigung mit Unterschrift und idealerweise in englischer Sprache oder Italienisch. Diese Reisegenehmigung muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben sein sowie amtlich beglaubigt.

Welche Einreisebestimmungen gelten für Nicht-EU-Bürger?

Nicht-EU-Bürger benötigen ein Visum. Dieses wird durch die italienischen Botschaften oder Konsulate im Herkunftsland ausgestellt. Schweizer Staatsbürger dürfen visafrei mit einem gültigen Pass oder einer Identitätskarte einreisen.

Wichtig: Für berufliche Aufenthalte gelten abweichende Meldepflichten – insbesondere bei Einsätzen über drei Monate.

Was gilt bei der Einreise mit Haustieren?

Haustiere müssen mit einem EU-Heimtierausweis, Mikrochip und einer gültigen Tollwutimpfung ausgestattet sein. Für bestimmte Rassen oder exotische Tiere gelten Sonderregelungen.

Weitere Informationen zum Thema Einreise Italien mit Haustieren finden Sie in unserer unter - Haustiere Italien.

Einreise mit dem Auto – was ist zu beachten?

Für Autofahrer gelten neben Mautpflichten auch Umweltzonen – insbesondere in größeren Städten. Hier dürfen nur:

  • Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 6 (oder besser)
  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 oder 6
  • Mopeds Euro 4 (oder besser)

einfahren. Verstöße werden kamerabasiert erfasst und führen zu hohen Bußgeldern.

Die Mitnahme von Anhaltern ist grundsätzlich erlaubt, in Tunneln aber verboten. Für Tunnel wie den Mont Blanc Tunnel oder den Munt la Schera Tunnel gelten zudem Sicherheitsvorgaben – z. B. kein Transport in Reservekanistern durch Tunnel.

Zoll und Warenkontrolle – Was darf ich mitnehmen?

Innerhalb der EU dürfen Sie Waren grundsätzlich abgabenfrei für den persönlichen Gebrauch nach Italien einführen. Das gilt etwa für Genussmittel wie Alkohol oder Tabakwaren – allerdings nur in Mengen, die eindeutig dem Eigenbedarf zugeordnet werden können.

Für Bargeld ab 10.000 Euro besteht eine Meldepflicht. Auch bei der Mitnahme von bestimmten Medikamenten, wie etwa stark wirkenden Schmerzmitteln, empfehlen wir auch bei geringen Mengen eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen.

Wichtig: Die Mitnahme von Sand, Steinen oder Muscheln aus geschützten Naturgebieten ist verboten und kann zu empfindlichen Geldstrafen führen. Ebenso streng geahndet wird der Besitz gefälschter Markenartikel. Hier drohen Bußgelder von bis zu 7.000 Euro und die Beschlagnahmung der Produkte.

Nähere Informationen zu abgabepflichtigen Waren, Mengenbeschränkungen und Ausnahmen finden Sie auf unserer Seite Zoll Italien

Aufenthalt in Italien – Was gilt für längere Reisen?

Falls Sie länger als drei Monate in der Italienischen Republik bleiben, müssen Sie sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt (Ufficio anagrafe) registrieren. Für EU-Bürger ist der Aufenthalt grundsätzlich visafrei möglich, allerdings gelten je nach Zweck – Arbeit, Studium, Familienzusammenführung – gesonderte Bedingungen.

Wie ist die medizinische Versorgung geregelt?

Italien bietet Ihnen eine solide medizinische Versorgung auf westeuropäischem Niveau. EU-Bürger können die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Alternativ oder ergänzend ist eine Anmeldung im Servizio Sanitario Nazionale (SSN) möglich – bei Berufstätigkeit ist sie kostenlos, ansonsten kostenpflichtig.

Wir empfehlen Ihnen eine kleine Reiseapotheke und die doppelte Mitnahme regelmäßig benötigter Medikamente – je zur Hälfte im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck. Falls ein Gepäckstück abhandenkommt, haben Sie so weiterhin Zugriff auf Ihre Medikamente und vermeiden Versorgungslücken während der Reise.

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