Ihre Fluggastrechte bei Flugverspätungen

Der langersehnte Urlaub in Italien steht an. Sie stehen mit der ganzen Familie am Flughafen, bereit für den Flug nach Milano‑Malpensa (MXP), Verona (VRN), Cagliari (CAG) oder Roma‑Fiumicino. Und dann passiert es: Der gebuchte Flug ist überbucht, hat Verspätung oder wurde gar annulliert. Das verdirbt schnell das Urlaubsfeeling. Doch dank der geltenden Fluggastrechte gibt es vielfältige Möglichkeiten, solche Ärgernisse etwas abzumildern.

Flugtafel zeigt beispielhaft ausgefallene Flüge

Wo werden Fluggastrechte geregelt und für wen gelten sie?

Die Rechte bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung sind in der EU-Verordnung EG 261/2004 festgelegt, die seit Februar 2005 in Kraft ist. Sie gilt für:

  • Alle Flüge, die ihren Abflug in der EU haben – unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Passagiere.
  • Ankünfte in der EU mit EU-Fluggesellschaften – auch hier gilt das Recht auf Entschädigung.

Welche Rechte habe ich bei Flugverspätung?

Aktuell (Stand Juni 2025):

  • Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf 250 € (≤1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km) oder 600 € (>3.500 km), sofern die Airline für die Verspätung verantwortlich ist consilium.europa.eu+2flight-delayed.com+2onemileatatime.com+2.
  • Verpflegung & Betreuung: Ab 2 Stunden Verspätung (kurze Strecken) bzw. ab 3 Stunden (weitere) haben Sie Anspruch auf Essen, Getränke, ggf. Hotel und Transfers.
  • Ab 5 Stunden Verspätung: Wahlrecht zwischen Erstattung des Ticketpreises & Rückflug oder Umbuchung auf einen späteren Flug.
  • Weiterflug am nächsten Tag: Zusätzlich Hoteltransfer-Flughafen–Hotel–Flughafen.

Wichtig: Diese Regeln gelten nur, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung verschuldet hat – z. B. Wartung, Personalmangel. Außergewöhnliche Umstände wie Wetter oder Streiks befreien sie davon.

Was ändert sich demnächst?

EU‑Transportminister:innen haben am 5. Juni 2025 einen Gesetzesvorschlag verabschiedet (Council-Position), der folgende Änderungen vorsieht – noch nicht in Kraft, Umsetzung steht nach Verhandlungen mit dem EU-Parlament an:

  • Verspätungsschwelle: künftig 4 Stunden (Strecken ≤3.500 km), 6 Stunden (>3.500 km), statt bisher 3 Stunden.
  • Entschädigungshöhe: Kurz-/Mittelstrecke steigt auf 300 €, Langstrecke sinkt auf 500 €.
  • Weitere Verbesserungen: automatisierte Formulare, gestärkte Umlenkungs- und Betreuungsrechte, spezielle Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderung.

Diese Reformen sind noch nicht verbindlich, da erst Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission folgen müssen – voraussichtlich nach dem 1. Juli 2025.

Wie lange kann ich meine Entschädigung geltend machen?

Sie haben in Deutschland bis zu drei Jahre Zeit, eine Entschädigung zu fordern – bei einem Flug im Januar 2021 wäre dies bis 31. Dezember 2024 möglich. Dennoch empfehlen Verbraucherschützer, mindestens 2 Monate Vorlauf für Schriftwechsel und gerichtliches Vorgehen einzuplanen.

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?

  • Airlines zahlen selten automatisch – oft gibt’s Gutscheine oder Ablehnungen. Der gerichtliche Weg über Anwälte ist zeitaufwändig und teuer.
  • Alternative Möglichkeit: spezialisierte Anbieter wie AirHelp, EUclaim, Claim Flights, Refly etc. prüfen kostenlos die Ansprüche und arbeiten auf No-cure-no-pay‑Basis.
  • AirHelp allein hat über 2,7 Mio. Passagiere erfolgreich betreut.
  • Der Anbieter reicht Anträge bei Airline ein und schlägt ggf. Klage vor – ohne Risiko für den Kunden.

Fazit

  • Derzeitige Regeln bleiben bis auf Weiteres gültig: ab 3 Stunden Wartezeit bis zu 600 € Entschädigung plus Betreuung.
  • Geplante Reform: künftige Schwelle bei 4/6 Stunden, neue Entschädigungsbeträge (300/500 €), aber noch nicht beschlossen.
  • Anspruch noch bis zu 3 Jahre später geltend machen – dabei aber rechtzeitig aktiv werden.
  • Bequeme Alternative: Fluggasthelfer nutzen, um effizient Entschädigung zu erhalten.
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